VERHALTENSTHERAPIE
Die Behandlungskosten richten sich nach der gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
- Private Krankenkasse
- Sie können ihrem individuellen Versicherungsvertrag den Leistungsumfang für eine Psychotherapie entnehmen. Der überwiegende Anteil privater Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zum 2,3-fachen GOP-Satz (aktuell €134,06 für Kurzzeittherapie, €100,55 für Langzeittherapie). Bitte berücksichtigen Sie, dass je nach Krankenversicherung und Therapiedauer ein Eigenanteil verbleiben kann.
- Selbstzahler
- Sie können Ihre Behandlung auch gerne selbst bezahlen. In diesem Fall sind wir an keinerlei Antragsformalitäten oder Leistungsgrenzen gebunden. Das Honorar beträgt ebenfalls 134,06 EUR.
- Gesetzliche Krankenkassen
- Als Privatpraxis habe ich keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre gesetzliche Versicherung ist jedoch unter bestimmten Bedingungen in Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens möglich, wenn Sie keinen Behandlungsplatz bei einerm Therapeutin mit Kassenzulassung finden können. Sprechen Sie gerne auch zunächst Ihre Krankenkasse darauf an um zu erfahren, welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen.
PSYCHOLOGISCHE BERATUNG/COACHING
Psychologische Beratung und Coaching werden nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen bezahlt, da diesen keine Symptomatik mit Krankheitswert zugrunde liegt. Die Kosten müssen selbst getragen werden und betragen für eine Psychologische Beratung 134,06 EUR und für ein Coaching 150 EUR + Mwst. pro 50-minütiger Sitzung.
